Souveraen! Logo

Souveraen

SELBST. VERANTWORTUNG. ÜBERNEHMEN.

Edelmetallkauf und neues ›Geldwäschegesetz 2012‹

Die Rechts­an­walts­kanz­lei Dr. Tho­mas Schulte weist in einer Pres­se­mel­dung dar­auf hin, dass ent­ge­gen des ers­ten Gesetz­ent­wurfs, Edel­me­tall­händ­ler auch künf­tig erst ab einem Wert von 15.000 Euro die Ver­pflich­tung trifft, den Ver­trags­part­ner zu identifizieren.

Dabei ist noch ein­mal zu erläu­tern, dass dies nur Geschäfte außer­halb einer beste­hen­den Geschäfts­be­zie­hung, also sog. Bar­ge­schäfte betrifft. Die Iden­ti­fi­zie­rungs­pflicht im Rah­men der Geld­wä­sche­prä­ven­tio­nen bei Begrün­dung einer auf Dauer ange­leg­ten Geschäfts­be­zie­hung bleibt erhal­ten, wie sie auch vor der Novel­lie­rung des Geld­wä­sche­ge­set­zes bereits in Kraft war. Lesen Sie hier wei­ter.